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Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Seit gestern gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Die Regelung betrifft Führerschein-Besitzer in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres.


Foto: Christian Melzer

Der oberbergischen Polizei fiel dann auch bereits gestern ein 19-jähriger Fahranfänger mit einer Alkoholisierung unter 0,5 Promille auf. Ihn erwartet nun ein Bußgeld von 125 Euro, 2 Punkte in Flensburg, eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar. In diesem Zusammenhang möchte die Polizei nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es dem Gesetzgeber wichtig war, ein deutliches Signal zu setzen: Es wurde bewusst auf eine festgelegte Promillegrenze verzichtet, um ein „Herantrinken“ an einen bestimmten Wert zu vermeiden. Der „Risiko-Mix“ aus Erfahrungsmangel und Alkoholkonsum soll somit verhindert werden.

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