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Haus für Menschen mit Behinderung Wiehl GmbH protestiert gegen Gesetzesvorhaben vor dem Düsseldorfer Landtag

Die HBW Haus für Menschen mit Behinderung Wiehl GmbH hat am 5. Oktober 2016 mit 50 Menschen mit geistigen Behinderungen und deren Betreuern an einer Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag teilgenommen, um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren.

„Durch das Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistigen Behinderungen“, erklärt Jens Kämper, Geschäftsführer der HBW GmbH.

Unter dem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“ riefen der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Lebenshilfe NRW dazu auf, noch Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Eine Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III wurde an die Landtagspräsidentin Carina Gödecke übergeben. 3500 Demonstranten aus dem Bereich der Behindertenhilfe versuchten den Landtagsabgeordneten und der Öffentlichkeit deutlich zu machen, welche massiven Einschränkungen auf den Personenkreis Menschen mit geistigen Behinderungen zukommen werden. „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient“, so Jens Kämper.

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.

Gefordert wird:

1. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!

2. der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!

3. Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!

4. die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!

5. Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

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